amnesty-Stand zum “Tag der Arbeit”

Der Erster Mai wird als Tag der Arbeit, Tag der Arbeiterbewegung, Internationaler Kampftag der Arbeiterklasse oder auch als Maifeiertag bezeichnet. Er ist in Deutschland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Belgien, Teilen der Schweiz und in vielen anderen Staaten ein gesetzlicher Feiertag.

Der Feiertag ist bereits auf den 1. Mai 1856 zurückzuführen. An diesem Tag fanden in Australien Massendemonstrationen zur Einführung des Achtstundentags statt. 30 Jahre später wurde zur Erinnerung am 1. Mai 1886 in Nordamerika zu Generalstreiks aufgerufen. Diese hatten ebenfalls das Ziel eines Achtstundentags und damit bessere Arbeitsbedingungen. Bis dahin war ein Zwölfstundentag zu Niedriglöhnen nicht unüblich. Die Tage darauf gab es in Chicago Zusammenstöße mit der Polizei und dabei auch Tote und Verletzte.
Zum Gedenken der Opfer wurde am 1. Mai 1889 der „Kampftag der Arbeiterbewegung“ ausgerufen. Ein Jahr später, am 1. Mai 1890, gab es Streiks und Demonstrationen in der ganzen Welt, darunter auch in Deutschland. Im Oktober 1890 ernannte die SPD den 1. Mai zum Tag der Arbeiterbewegung.
1919 beschloss die Weimarer Nationalversammlung, den 1. Mai einmalig zum gesetzlichen Feiertag der Arbeiterbewegung zu machen. Erst die Nationalsozialisten machten 1933 den 1. Mai als „Tag der nationalen Arbeit“ zum Feiertag und vereinnahmten ihn für ihre Propaganda. Nach dem Ende des 2. Weltkriegs blieb der 1. Mai ein gesetzlicher Feiertag. Seit er damals umbenannt wurde, ist er bekannt als „Tag der Arbeit“.
Jedes Jahr kommt es am 1. Mai zu größeren Demonstrationen. Vor allem in Berlin, aber auch in Hamburg gehen die Menschen am Tag der Arbeit auf die Straße. Warum? Diese Proteste richten sich in erster Linie gegen Kapitalismus, Rassismus, soziale Ausgrenzung und Gentrifizierung.
In diesem Jahr plant der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zahlreiche Protestaktionen im ganzen Land.